SELBSTDEKLARATION
Prüfperiode 2020
Die Formulare Selbstdeklaration und Prüfbericht sind obligatorisch (Ausnahme FI mit verlängerter Prüfperiode haben im ersten Jahr nur die Selbstdeklaration bis 30. Januar einzureichen).
Die Formulare Selbstdeklaration und Prüfbericht sind obligatorisch (Ausnahme FI mit verlängerter Prüfperiode haben im ersten Jahr nur die Selbstdeklaration bis 30. Januar einzureichen).
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