Externe Revisoren
SRO-Prüfkonzept
Prüfkonzept SRO-TREUHAND|SUISSE
Der Finanzintermediär (FI) beauftragt den externen Revisor zur Erstellung des Prüfberichts (Formular Nr. 8). Der externe Revisor muss bei der SRO-TREUHAND|SUISSE akkreditiert sein (Akkreditierung: siehe unten). Der "Prüfbericht des externen Revisors" und die "Erklärung des Finanzintermediärs" (Form. Nr. 7 + 8) sind obligatorisch und müssen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres des FI eingereicht sein (siehe Merkblätter betreffend Prüfberichte).
Liste der akkreditierten externen Revisoren
Liste externe Revisoren der SRO-TREUHAND|SUISSE Stand: 05.07.2010
Akkreditierung als externer Revisor
Hinweis: Voraussetzung zur Akkreditierung ist der Nachweis als zugelassener Revionsexperte bei der Revisionsaufsichtsbehörde RAB und der Nachweis der GwG-Kenntnisse (d.h. Nachweis des Besuchs eines GwG-Grundkurses bei der SRO-TREUHAND|SUISSE.
Merkblatt "Hinweise zur Anmeldung als externer Revisor"
Formular "Anmeldung als externer Revisor"
Formular "Persönliche Erklärung"
Weiterbildungspflicht der externen Revisoren
Die externen Revisoren sind verpflichtet, alle 2 Jahre einen Weiterbildungskurs bei der SRO-TREUHAND|SUISSE zu absolvieren. Zudem sind sie im Zyklus 2009/2010 verpflichtet, einen Zusatzkurs zu absolvieren (Daten und Anmeldung für GwG-Weiterbildungs- und Zusatzkurs).
Merbklatt "Weiterbildungspflicht für externe Revisoren"
Telefon: +41 41 319 90 50 | Fax: + 41 41 319 92 93 | e-mail: sro@treuhandsuisse.ch

